Kündigungsfrist für Friseure

Da die Kündigungsfristen im Friseurhandwerk dem Tarifvertrag unterliegen, gelten hier die allgemeinen Fristen des Arbeitsrechts nicht. So kann angestellten Friseuren mit einer Frist von nur 2 Wochen gekündigt werden.



Die Kündigungsfrist beträgt beiderseits bei einer Betriebszugehörigkeit

  • bis zu 5 Jahren:  2 Wochen zum Schluss einer Kalenderwoche
  • von mehr als 5 Jahren: 1 Monat zum Schluss eines Kalendermonats
  • von mehr als 10 Jahren: 2 Monate zum Schluss eines Kalendermonats
  • von mehr als 20 Jahren: 3 Monate zum Schluss eines Kalendervierteljahres

Kündigung während der Probezeit

Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits zum Schluss des nächsten Arbeitstages gekündigt werden.

Fristlose Kündigungen nur aus wichtigem Grund

Arbeitnehmer sollten unbedingt wissen das fristlose Kündigungen nur aus wichtigen Grund  und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften erfolgen können. Das Bundesarbeitsgericht unterscheidet die wichtigen Gründe nach folgenden Bereichen:

  • Störungen im betrieblichen Bereich (z.B. Verstöße gegen die Betriebsordnung)
  • Störungen im Leistungsbereich (z.B. Arbeitsverweigerung, häufiges Zuspätkommen)
  • Störungen im Vertrauensbereich (z.B. Diebstahl, Beleidigung)
  • Störungen im Unternehmensbereich (sehr selten)

 

Betriebsbedingte Gründe

Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus das der Arbeitsplatz weg fällt und der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch unter Einsatz aller zumutbaren Mittel nicht weiter beschäftigen kann.

Personenbedingte Gründe

  • häufige Krankheit
  • fehlende charakterliche Eignung
  • die Verbüßung einer Freiheitsstrafe
  • der Entzug der Ausbildungsbefugnis eines Ausbilders
  • Verlust der Fahrerlaubnis bei einem Berufskraftfahrer

Verhaltensbedingte Gründe

Außerordentliche Kündigung