Aktuelle Infos zum Zusatzbeitrag

Seit dem 01.01.2015 gilt neben dem einheitlichen Beitragssatz von 14,6 Prozent ein prozentualer Zusatzbeitrag, welcher individuell von den Krankenkassen erhoben werden kann. Mittlerweile sind nahezu alle Kassen dazu übegegangen, von ihren Kunden einen Zusatzbeitrag zu verlangen. Mit den zusätzlichen Einnahmen sollten Defizite bei den einzelnen Krankenkassen ausgeglichen werden.

Der Zusatzbeitrag im Detail

Beim Zusatzbeitrag handelt es sich um einen einkommensabhängigen Prozent-Beitrag welcher komplett vom Arbeitnehmer zu zahlen ist. Dieser wird automatisch vom Bruttogehalt abgezogen. Für 2017 haben die meisten Kassen einen Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent festgelegt. Es gibt jedoch auch Anbieter, die deutlich weniger oder um einiges mehr verlangen. Ein Vergleich zahlt sich deshalb in jedem Falle aus. Bei einem Wechsel lässt sich eine neue Krankenversicherung Online abschließen. Durch einen Wechsel in die private Krankenversicherung lässt sich der Zusatzbeitrag ebenfalls einsparen. Nähere Infos hierzu finden sich unter www.kvzentrale.com.

Zusatzbeitrag wird oft verschleiert

Die Mitteilungen mit einer Beitragserhöhungen sorgen bei Versicherten für Unmut. Dies liegt neben der Erhöhung oftmals auch an der Mitteilungsweise. So wird versucht den Zusatzbeitrag mit blumigen Worten wie einem Vario-Beitrag zu verschleiern.

Sonderkündigungsrecht wegen Zusatzbeitrag

Sofern die Krankenkasse erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht besteht für Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Mitgliedschaft kann in diesem Fall auch vor Ablauf von 18 Monaten vorzeitig beendet werden. Zu beachten ist dabei das relativ kurze Zeitfenster. Die Krankenkassen müssen den Zusatzbeitrag schriftlich ankündigen. In der Mitteilung wird aufgeführt, ab welchem Zeitpunkt dieser erstmals erhoben wird. Die Kündigung muss spätestens zum Ablauf diesen Monats eingereicht werden. Die Mitgliedschaft endet dann frühestens zum Ende des übernächsten Monats.