1. Warum eine Gewerbeanmeldung für Friseure erforderlich ist
Nach § 1 der deutschen Gewerbeordnung (GewO) herrscht in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit. Das bedeutet, dass jede Person ein Gewerbe anmelden darf, solange keine speziellen gesetzlichen Vorschriften dagegensprechen. Für Friseure ist die Gewerbeanmeldung verpflichtend, da es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk handelt. Dies betrifft nicht nur Friseursalons, sondern auch mobile Friseure, die ihre Dienstleistungen direkt bei Kunden vor Ort anbieten, sowie Friseure, die von zu Hause aus arbeiten.
Die Gewerbeanmeldung ist der erste offizielle Schritt in die Selbstständigkeit. Sie dokumentiert gegenüber den Behörden, dass du eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmst. Ohne diese Anmeldung drohen Bußgelder und rechtliche Konsequenzen. Daher ist es wichtig, diesen Schritt frühzeitig zu planen und korrekt durchzuführen.
2. Schritt-für-Schritt: Die Anmeldung deines Friseur-Gewerbes
Gewerbeerlaubnis beantragen
Bevor du dein Gewerbe anmeldest, benötigst du eine Gewerbeerlaubnis. Diese wird von der zuständigen Handwerkskammer erteilt. Da das Friseurhandwerk zu den zulassungspflichtigen Handwerken gehört, ist für die Anmeldung in der Regel ein Meisterbrief erforderlich. Der Meisterbrief dient als Nachweis deiner fachlichen Qualifikation und ist Voraussetzung dafür, dass du eigenverantwortlich einen Friseursalon betreiben darfst.
Falls du keinen Meisterbrief besitzt, gibt es Ausnahmeregelungen, die dir dennoch den Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglichen.
Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt
Die eigentliche Gewerbeanmeldung erfolgt beim Gewerbe- oder Ordnungsamt deiner Stadt oder Gemeinde. In vielen Kommunen ist es mittlerweile möglich, die Anmeldung online durchzuführen. Alternativ kannst du das Anmeldeformular auch persönlich beim Amt einreichen.
Wichtige Unterlagen für die Anmeldung
Für die Gewerbeanmeldung benötigst du in der Regel folgende Unterlagen:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der fachlichen Qualifikation (z. B. Meisterbrief, Ausübungsberechtigung)
- Handwerkskarte, die du von der Handwerkskammer erhältst
- Gesellschaftsvertrag, falls du dein Gewerbe in Form einer GbR oder GmbH gründest
Es ist ratsam, dich vorab bei der zuständigen Behörde zu erkundigen, ob zusätzliche Dokumente erforderlich sind.
Angaben im Anmeldeformular
Im Anmeldeformular müssen verschiedene Angaben gemacht werden, darunter:
- Persönliche Daten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit
- Angaben zum Betrieb: Name des Salons, Adresse des Geschäfts oder Informationen zur mobilen Tätigkeit
- Genaue Tätigkeitsbeschreibung: Detaillierte Angaben zu den angebotenen Dienstleistungen, wie Friseurdienstleistungen, Haarverlängerungen, Kosmetikangebote
- Beginn der Tätigkeit: Ab welchem Datum du dein Gewerbe offiziell aufnehmen möchtest
Eine präzise Tätigkeitsbeschreibung ist wichtig, da sie für die spätere steuerliche Einstufung sowie für eventuelle Genehmigungen relevant ist.
3. Kleingewerbe oder Hauptgewerbe für Friseure?
Je nach Umfang deiner geplanten Tätigkeit hast du die Möglichkeit, dein Friseur-Gewerbe als Kleingewerbe (Nebengewerbe) oder als Hauptgewerbe anzumelden. Die Wahl hängt von deiner beruflichen Situation und deinen unternehmerischen Zielen ab.
Kleingewerbe als Friseur: Der flexible Einstieg
Ein Kleingewerbe eignet sich besonders für Friseure, die sich zunächst nebenberuflich selbstständig machen möchten. Dies kann der Fall sein, wenn du deine Selbstständigkeit langsam aufbauen willst oder bereits einer Hauptbeschäftigung nachgehst.
Vorteile des Kleingewerbes:
- Geringe bürokratische Hürden: Die Anmeldung ist unkompliziert, und der Verwaltungsaufwand bleibt überschaubar.
- Einfache Buchhaltung: Es besteht keine Pflicht zur doppelten Buchführung; eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ausreichend.
- Möglichkeit zur Nutzung der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG): Wenn dein Jahresumsatz 22.000 Euro nicht übersteigt, bist du von der Umsatzsteuerpflicht befreit.
Wichtige Punkte, die du beachten solltest:
- Der wöchentliche Arbeitsaufwand für dein Kleingewerbe sollte 18–20 Stunden nicht überschreiten, um den Status als Nebengewerbe zu wahren.
- Deine Einnahmen sollten dauerhaft nicht die Einkünfte aus deinem Hauptberuf übersteigen, wenn du noch angestellt bist.
- Studenten, Rentner und Arbeitssuchende sollten prüfen, wie sich ein Kleingewerbe auf Versicherungen oder Sozialleistungen auswirkt.
Wichtiger Hinweis: Das Kleingewerbe wird oft mit der Kleinunternehmerregelung verwechselt. Während das Kleingewerbe eine Art der Gewerbeanmeldung ist, betrifft die Kleinunternehmerregelung ausschließlich die steuerliche Behandlung von Umsätzen.
Hauptgewerbe als Friseur: Vollzeit in die Selbstständigkeit
Wenn du dein Friseur-Gewerbe hauptberuflich betreiben möchtest, erfolgt die Anmeldung als Hauptgewerbe. Dies ist der Fall, wenn deine Selbstständigkeit den größten Teil deiner Arbeitszeit ausmacht und du dein Haupteinkommen daraus beziehst.
Besondere Aspekte des Hauptgewerbes:
- Eigenständige Absicherung: Du bist für deine Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung selbst verantwortlich.
- Finanzielle Planung: Eine solide Finanzplanung ist unerlässlich, da du während der Gründungsphase möglicherweise noch keine hohen Einnahmen erzielst.
- Sozialversicherungspflicht: Abhängig von deiner Tätigkeit und deinem Einkommen kann eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen, insbesondere wenn du als selbstständiger Friseur ohne Mitarbeiter arbeitest.
Wenn du Mitarbeiter einstellen möchtest, musst du diese bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anmelden und für sie Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung abführen.
4. Meisterpflicht im Friseurhandwerk: Geht Selbstständigkeit auch ohne Meisterbrief?
Das Friseurhandwerk gehört zu den zulassungspflichtigen Berufen, was bedeutet, dass für die Eröffnung eines eigenen Salons normalerweise ein Meisterbrief erforderlich ist. Dies stellt sicher, dass ein hoher Qualitätsstandard gewahrt bleibt und die Sicherheit der Kunden gewährleistet ist.
Es gibt jedoch Ausnahmen, die es dir ermöglichen, auch ohne Meisterbrief ein Friseur-Gewerbe zu betreiben:
Ausübungsberechtigung (§ 7b HwO)
Die Ausübungsberechtigung ermöglicht es erfahrenen Gesellen, ein eigenes Friseur-Gewerbe zu führen. Voraussetzungen sind:
- Nachweis eines Gesellenbriefs im Friseurhandwerk
- Mindestens sechs Jahre Berufserfahrung, davon vier Jahre in leitender Position
Diese Berechtigung muss bei der Handwerkskammer beantragt werden, die deine Qualifikationen und Berufserfahrung prüft.
Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)
In besonderen Fällen kannst du eine Ausnahmebewilligung erhalten, die es dir erlaubt, ein Friseur-Gewerbe ohne Meisterbrief zu betreiben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn in deiner Region keine Meisterkurse angeboten werden oder wenn du nachweisen kannst, dass du über ausreichende fachliche Kenntnisse verfügst.
Betriebsleiter mit Meisterbrief
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, einen Friseurmeister als Betriebsleiter einzustellen. Du kannst dann den Salon als Inhaber führen, während der Meister für die fachliche Leitung verantwortlich ist.
Erfahre mehr über die Meisterprüfung
5. Rechtsformen für Friseur-Gewerbe: Welche passt zu dir?
Für dein Friseur-Gewerbe kannst du aus verschiedenen Rechtsformen wählen. Die Entscheidung hängt von der Größe deines Unternehmens, deinen finanziellen Zielen und dem gewünschten Haftungsrisiko ab.
Einzelunternehmen
Das Einzelunternehmen ist die häufigste Rechtsform für selbstständige Friseure. Es ist einfach zu gründen, erfordert wenig bürokratischen Aufwand und ermöglicht dir die volle Kontrolle über dein Unternehmen. Allerdings haftest du mit deinem gesamten Privatvermögen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Wenn du dich mit einem Partner zusammenschließen möchtest, kann die Gründung einer GbR sinnvoll sein. Die Gründung ist unkompliziert, erfordert jedoch einen Gesellschaftsvertrag. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt.
GmbH oder UG (haftungsbeschränkt)
Für größere Friseurunternehmen oder wenn du deine persönliche Haftung begrenzen möchtest, ist die Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) eine gute Option. Hier haftest du nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Die Gründung ist jedoch mit höheren Kosten und mehr Verwaltungsaufwand verbunden.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) beraten zu lassen, um die passende Rechtsform für dein Friseur-Gewerbe zu finden.
6. Nach der Gewerbeanmeldung: Wichtige Behörden und Institutionen
Nach der Anmeldung deines Friseur-Gewerbes informiert das Gewerbeamt automatisch verschiedene Institutionen:
- Finanzamt: Du erhältst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, in dem du deine voraussichtlichen Umsätze und Gewinne angibst. Hier kannst du auch die Kleinunternehmerregelung beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst.
- Handwerkskammer: Als Friseur bist du automatisch Mitglied der Handwerkskammer. Diese unterstützt dich mit Beratungsangeboten und Fortbildungsmöglichkeiten.
- Berufsgenossenschaft: Zuständig für die gesetzliche Unfallversicherung. Auch Solo-Selbstständige müssen sich anmelden.
- Industrie- und Handelskammer (IHK): Falls du neben Friseurdienstleistungen auch Produkte verkaufst, kann eine zusätzliche Anmeldung erforderlich sein.
7. Friseur-Gewerbe von zu Hause aus: Das solltest du beachten
Immer mehr Friseure entscheiden sich dafür, ihr Gewerbe von zu Hause aus zu betreiben. Dies spart Mietkosten, erfordert jedoch bestimmte Genehmigungen:
- Baugenehmigung: In Wohngebieten ist ein Friseur-Gewerbe nicht immer ohne Weiteres erlaubt. Erkundige dich beim Bauamt deiner Gemeinde.
- Zustimmung des Vermieters: Falls du zur Miete wohnst, benötigst du das Einverständnis deines Vermieters.
- Hygienestandards: Das Gesundheitsamt kann Auflagen zur Sauberkeit, Belüftung und Ausstattung machen, um die Einhaltung der Hygienevorschriften sicherzustellen.
8. Kosten für die Gewerbeanmeldung
Die Gebühren für die Gewerbeanmeldung variieren je nach Stadt oder Gemeinde und liegen in der Regel zwischen 20 und 60 Euro. Zusätzlich können Kosten für die Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft sowie für Genehmigungen und Versicherungen anfallen.
Fazit: So startest du erfolgreich ins Friseur-Gewerbe
Die Gewerbeanmeldung ist der erste wichtige Schritt in deine Selbstständigkeit als Friseur. Egal, ob du einen eigenen Salon eröffnest, als mobiler Friseur arbeitest oder ein Kleingewerbe betreibst – informiere dich gründlich über alle rechtlichen Voraussetzungen und plane deine Selbstständigkeit sorgfältig.
Mit einer soliden Vorbereitung, der Wahl der richtigen Rechtsform und den passenden Versicherungen legst du den Grundstein für deinen beruflichen Erfolg im Friseurhandwerk. Nutze zudem die Beratungsangebote der Handwerkskammer, der IHK oder von Gründerzentren, um optimal vorbereitet in deine neue berufliche Zukunft zu starten.