Der Wunsch nach Selbstständigkeit ist für viele Friseure ein wichtiger Karriereschritt. Neben einem klassischen Friseursalon gibt es die Möglichkeit, als mobiler Friseur im Reisegewerbe zu arbeiten. Diese Geschäftsform bietet Flexibilität, geringere Einstiegskosten und eine direkte Nähe zu den Kunden. Doch welche Voraussetzungen gelten, wie funktioniert die Gewerbeanmeldung, und welche Herausforderungen gibt es?

Was versteht man unter einem mobilen Friseursalon?

Ein mobiler Friseursalon unterscheidet sich vom klassischen Friseurgeschäft dadurch, dass die Dienstleistungen nicht an einem festen Standort, sondern direkt beim Kunden erbracht werden. Dabei gibt es zwei Formen der mobilen Friseurdienstleistung. Einige mobile Friseure arbeiten mit Terminvereinbarung und besuchen ihre Kunden in deren Wohnungen oder Einrichtungen wie Seniorenheime oder Krankenhäuser. Diese Variante zählt zum stehenden Gewerbe. Im Gegensatz dazu steht das Reisegewerbe, bei dem Friseure ihre Dienstleistungen spontan und unangemeldet anbieten. Diese Geschäftsform unterliegt besonderen rechtlichen Vorschriften, insbesondere im Bereich der Gewerbeanmeldung und Werbung.

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als mobiler Friseur

Wer als mobiler Friseur im Reisegewerbe tätig sein möchte, muss einige gesetzliche Anforderungen erfüllen. Eine Reisegewerbekarte ist zwingend erforderlich und wird beim zuständigen Ordnungsamt beantragt. Neben einem gültigen Personalausweis oder Reisepass sind ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorzulegen. Einige Gemeinden verlangen zusätzliche Qualifikationsnachweise. Die Bearbeitung kann zwischen zwei und sechs Wochen dauern. Sobald die Reisegewerbekarte ausgestellt wurde, darf die Tätigkeit aufgenommen werden.

Zusätzlich müssen sich mobile Friseure steuerlich beim Finanzamt registrieren lassen, um Umsatz- und Gewerbesteuern korrekt abzuführen. Eine Krankenversicherung, ob gesetzlich oder privat, ist ebenfalls erforderlich. Darüber hinaus wird eine Betriebshaftpflichtversicherung empfohlen, um Schäden abzusichern, die während der Arbeit entstehen können.

Kurz erklärt: Braucht ein mobiler Friseur einen Meisterbrief?

Während für einen stationären Friseursalon ein Meisterbrief zwingend erforderlich ist, gilt diese Pflicht nicht für das Reisegewerbe. Das bedeutet, dass sich auch Friseurgesellen oder Quereinsteiger ohne Meistertitel selbstständig machen können. Dies macht den Einstieg in das mobile Friseurgeschäft einfacher und kostengünstiger. Allerdings dürfen Friseure ohne Meisterbrief nur im Reisegewerbe tätig sein und keine feste Anlaufstelle für Kunden betreiben. Wer langfristig einen Salon eröffnen oder Lehrlinge ausbilden möchte, sollte dennoch über den Erwerb des Meistertitels nachdenken.

Erfahre mehr über die Meisterprüfung

Gewerbeanmeldung als mobiler Friseur

Der wichtigste Schritt zur Selbstständigkeit als mobiler Friseur im Reisegewerbe ist die Beantragung der Reisegewerbekarte beim Ordnungsamt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Gegebenenfalls Nachweise über berufliche Qualifikationen

Die Bearbeitung dauert in der Regel zwei bis sechs Wochen. Nach Erhalt der Reisegewerbekarte kann die Tätigkeit aufgenommen werden.

Werbung und Kundengewinnung im Reisegewerbe

Eine der größten Herausforderungen für mobile Friseure im Reisegewerbe ist das Werbeverbot. Während ein klassischer Friseursalon durch Anzeigen, Social Media und Websites Kunden anlocken kann, sind für mobile Friseure folgende Maßnahmen unzulässig: Werbung in Zeitungen oder Branchenverzeichnissen, das Verteilen von Flyern oder Plakaten sowie aktive Werbung auf Social-Media-Plattformen. Stattdessen erfolgt die Kundengewinnung über Mundpropaganda, Weiterempfehlungen und persönliche Ansprache. Langfristig kann sich ein stabiles Netzwerk entwickeln, wenn Kunden zufrieden sind und den Friseur weiterempfehlen.

Vorteile des mobilen Friseurgeschäfts im Reisegewerbe

Die Arbeit als mobiler Friseur bringt viele Vorteile mit sich. Besonders attraktiv ist die finanzielle Flexibilität, da keine hohen Miet- oder Betriebskosten für einen festen Salon anfallen. Arbeitszeiten können individuell festgelegt und der Kundenkreis ortsunabhängig aufgebaut werden. Zudem ist kein Meisterbrief erforderlich, was den Zugang zur Selbstständigkeit erheblich erleichtert.

Herausforderungen im Reisegewerbe

Trotz der Vorteile gibt es einige Herausforderungen. Da Werbung stark eingeschränkt ist, kann es anfangs schwierig sein, sich einen Kundenstamm aufzubauen. Außerdem sind die Einnahmen nicht immer konstant, da keine festen Terminvereinbarungen getroffen werden dürfen. Hinzu kommen Mobilitätskosten, die in die Kalkulation einfließen müssen. Behörden haben zudem das Recht, die Reisegewerbekarte jederzeit zu kontrollieren. Daher sollte sie stets mitgeführt werden.

Kosten für die Eröffnung eines mobilen Friseursalons

Die Kosten für den Start in die Selbstständigkeit als mobiler Friseur sind überschaubar, jedoch nicht zu unterschätzen. Hier sind die wichtigsten Kostenpunkte:

  • Reisegewerbekarte: 150 – 400 Euro (abhängig von der Gemeinde)
  • Erstausstattung (Scheren, Föhn, Produkte, Transportboxen): 1.000 – 3.000 Euro
  • Fahrzeugkosten: 5.000 – 20.000 Euro (je nach Ausstattung und Leasing-Option)
  • Versicherungen (Haftpflicht, Krankenversicherung): 100 – 200 Euro monatlich
  • Laufende Kosten für Materialien und Werkzeuge

Viele Existenzgründer können zudem finanzielle Förderungen in Anspruch nehmen, wie z. B.:

  • Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
  • Mikrokredite für Selbstständige
  • KfW-Fördermittel für kleine Unternehmen

Vergleich: Mobiler Friseur vs. stationärer Salon

Vor der Gründung sollte abgewogen werden, ob ein mobiler oder stationärer Friseursalon besser geeignet ist.

KriteriumMobiler Friseur (Reisegewerbe)Stationärer Salon
MeisterpflichtNeinJa
WerbungStark eingeschränktUneingeschränkt
InvestitionskostenGeringHoch (Miete, Einrichtung)
KundengewinnungÜber MundpropagandaWerbung & Laufkundschaft
ArbeitsweiseFlexibel, ortsunabhängigFeste Arbeitszeiten & Standort

Wer möglichst flexibel sein möchte und keine hohen Kosten für einen Salon aufbringen will, ist mit einem mobilen Friseurgewerbe gut beraten.

Fazit

Das Reisegewerbe für Friseure bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit zur Selbstständigkeit, ohne dass ein Meisterbrief erforderlich ist. Allerdings erfordert es eine Reisegewerbekarte und unterliegt strengen Werbebeschränkungen. Wer bereit ist, aktiv Kunden zu gewinnen und sich durch Empfehlungen einen Ruf aufzubauen, kann mit diesem Geschäftsmodell erfolgreich werden.